AGB

  1. Ausschließliche Gültigkeit
    Aufträge oder Lieferscheine werden von ASB ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen akzeptiert. Mit seiner Unterschrift unter den Auftrag bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme der vorliegenden Vertragsbedingungen und erkennt diese uneingeschränkt an. Soweit der Kunde seinerseits auf eigene Geschäftsbedingungen verweist und soweit diese den vorliegenden Bedingungen entgegenstehen, gelten die Bedingungen von ASB als vereinbart.
  2. Lieferfristen, höhere Gewalt, Teillieferungen
    2.1. Die angegebenen Abhol- und Liefertermine sind unverbindlich und haben rein informatorischen Charakter. Für Lieferverzögerungen kann niemals Schadensersatz verlangt, der Vertrag gekündigt und/oder ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt werden. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzforderungen gleich welcher Art bei Nichteinhaltung der Fristen seitens ASB. In jedem Fall ist ein eventueller Schadensersatzanspruch auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
    2.2. ASB ist von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung von ihrer Lieferverpflichtung in allen Fällen höherer Gewalt befreit und für den Fall, dass die bestellten Waren zerstört werden, ohne dass dies auf einen Fehler von ASB zurückzuführen ist. Als Fälle höherer Gewalt werden vor allem folgende Fälle angesehen: Wetter, Streik, Aufruhr, Kontingentierung, Mangel an Transportmitteln, Unfälle oder Vorfälle, die die normale Belieferung durch die Lieferanten der ASB unterbrechen. Bei einem anderen Vorlieferanten eintretende sonstige Umstände (Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, usw.) entbinden ASB für die Dauer ihres Vorliegens von der Verpflichtung der fristgerechten Erfüllung des Vertrages.
    2.3. Die ASB ist zu Teillieferungen berechtigt. Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom Käufer zu tragen. Ist ein Abhol- oder Liefertermin vereinbart und wird dieser vom Käufer hinausgeschoben, hat ASB das Recht, Bezahlung in Höhe des Betrages bereits fertig gestellter Leistungen bzw. bereitgestellter Waren zu verlangen.
    2.4. Bei Lieferung frei Bau/Verwendungsstelle, muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle bis zu welcher das Fahrzeug unbehindert gelangen kann. Die hierbei eventuell entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Alle entstehenden Wartezeiten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
    2.5. Eine Rückgabe von Lagerware kann nur mit Einverständnis von ASB erfolgen, jedoch mit einem Abschlag des Warenwertes von 20 %. Alle Waren müssen spätestens 15 Tage nach Lieferdatum am Lager von ASB abgeliefert werden. Speziell bestellte und produzierte Ware kann nicht zurückgenommen werden, und die Annullierung des Auftrags schließt eine Zahlung nicht aus.
  3. Verpackung
    Die Verpackung wird nach Auswahl von ASB bestimmt. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten die Entsorgung dieser einfachen Verpackungen vorzunehmen. Alle Paletten, die bei Anlieferung durch den Kunden nicht getauscht werden, müssen durch den Kunden am Lager von ASB abgeliefert werden. Sie sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke als die Aufbewahrung der gelieferten Waren verwendet werden. Werden sie nicht rechtzeitig herausgegeben, so ist ASB berechtigt, sie dem Käufer zum Tagespreis für fabrikneue Langgutpaletten gleicher Ausführung zu berechnen. Diese Beträge sind sofort fällig. Durch die anstandslose Annahme der Lieferung durch einen Frachtführer wird die Haftung der ASB für nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen.
  4. Zahlungsbedingungen
    4.1. Die Preisstellung erfolgt in EURO. Es gilt der Preis gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste oder Vereinbarung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. ASB behält sich das Recht vor, Preise die von Treibstoffpreisen, Rohstoffpreisen oder von Wechselkursen abhängig sind, anzupassen.
    4.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen für gelieferte Waren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Dies gilt auch für Ware, die auf Wunsch des Käufers oder aus einem anderen Grund von ASB auf Lager genommen wird.
    4.3. ASB behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagzahlungen zu beanspruchen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die geschuldeten Beträge mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die durch ASB nicht anerkannt oder bestritten sind oder seine Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.
    4.4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers ernsthaft in Frage zu stellen, werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele sofort fällig.
    4.5. Bei Zahlungsverzug ist ASB von Rechts wegen und ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie eine Konventionalstrafe von 15% des nicht vollständig bezahlten Betrages mit einem Minimum von 250,00 € geltend zu machen.
    4.6. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von ASB (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die ASB im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch im Falle der Bearbeitung der Vorbehaltsware.
    4.7. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht ASB das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von ASB durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer ASB bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für ASB. Die Miteigentumsrechte von ASB gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 4.6.
    4.8. Durch die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass das Vorbehaltsrecht ohne weitere Inverzugsetzung oder Klageschrift seitens ASB im Falle des Konkurses des Käufers geltend gemacht wird. Dies bedeutet auch, dass noch offenstehende Forderungen bei Weiterveräußerungen unmittelbar an ASB abgetreten werden.
  5. Beschaffenheit der Ware und Garantie
    5.1. Die vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und stellen keine Übernahme von Beschaffenheitsgarantien dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Produkte vermitteln. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
    Weitere Bedingungen und Konditionen können der Webseite von ASB entnommen werden oder nach schriftlicher Anfrage übermittelt werden. Optische Abweichungen und unterschiedliche Nuancen können auf denen im Katalog, auf der Webseite abgebildeten Fotos, oder bei unseren Händlern ausgestellten Mustersteinen und den gelieferten Produkten vorkommen und sind kein Reklamationsgrund.
    5.2. Jede Beschwerde des Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen muss begründet und ASB schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Beschwerden, die nicht innerhalb der nachstehend angeführten Frist an ASB mitgeteilt werden, werden ausgeschlossen.
    5.3. Beschwerden wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Waren müssen spätestens bei der Lieferung durch den Kunden mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Verwendung der verkauften Waren durch den Kunden wird in jedem Fall als Annahme der Waren als konform und frei von jeglichen offensichtlichen Mängeln gewertet.
    Dementsprechend kann eine Rücknahme verwendeter Waren nicht akzeptiert werden.
    5.4. Beschwerden wegen verborgener Mängel gemäß Artikel 1641 des Z.G.B müssen innerhalb von fünf Werktagen nach deren Entdeckung oder fünf Werktage ab dem Zeitpunkt mitgeteilt werden, in dem diese Entdeckung normaler Weise hätte erfolgen müssen.
    5.5. Beschwerden wegen Konformitätsmängeln gemäß Artikel 1649 bis-1649 octies des Z.G.B müssen innerhalb von 2 Monaten nach deren Entdeckung mitgeteilt werden.
    5.6. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde ASB angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, ist ASB von der Garantieverpflichtung befreit. Die Garantie bezieht sich nur auf das Ersetzen der Ware, geliefert am Standort / Lager des Kunden. Soweit ASB keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere haftet ASB in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn des Kunden, Produktionsausfall, sowie sämtliche indirekten Folgeschäden.
    5.7. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verlege- oder Einbauanweisungen ist ASB von jeder Verantwortung entbunden.
  6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    6.1. Auf alle Angebote, Bestellungen und/oder Vereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, wird belgisches Recht für ASB und luxemburgisches Recht für ASB LUX angewendet.
    6.2. Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten, die Angebote, Bestellungen und/oder Vereinbarungen betreffen, ist Eupen für ASB und Diekirch für ASB LUX.